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Herstellungsbeitrag für Altanschließer

Klagen vor dem Verfassungsgericht

Herstellungsbeitrag für Altanschließer

Beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist unter dem Geschäftszeichen VfGBbg 46/11 die Verfassungsbeschwerde eines Altanschließers eingegangen. In dem Verfahren wird darum gestritten, ob Grundrechte verletzt werden, wenn auf ein Urteil des OVG Brandenburg vom 8.6.2000 das Kommunalabgabengesetz geändert wird, um künftige Beitragsausfälle zu vermeiden, aber nach der Rechtsanwendung  gem. OVG Brandenburg bereits verjährte Forderungen wieder geltend gemacht werden. Das OVG Brandenburg war zum 1.7.2005 aufgelöst worden.

 

Auch beim Bundesverfassungsgericht liegt unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 2355/11 eine diese Problematik betreffende Verfassungsbeschwerde vor.  

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