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Probleme beim Antrag auf Beratungshilfe im Amtsgericht Fürstenwalde
Mündliche Antragsmöglichkeit gesetzlich garantiert!
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Probleme beim Antrag auf Beratungshilfe im Amtsgericht Fürstenwalde
Die Praxis beim Amtsgerichts Fürstenwalde, Bürger die Beratungshilfe beantragen wollen beim Einlass sinngemäß mit der Auskunft abzuwehren, dass Beratungshilfeanträge im Regelfall schriftlich zu stellen sind, ist rechtswidrig. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Elisabeth Alter (Landtag Brandenburg, Drucksache 5/4495, 5. Wahlperiode).
Wörtlich heißt es: Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Möglichkeit eröffnet sein muss, Beratungshilfeanträge auch mündlich zu stellen.
Weiter haben die Bürger gemäß Landesregierung einen Anspruch darauf, dass der Antrag auf Beratungshilfe vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu Protokoll genommen wird.
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