Bundesverfassungsgericht kassiert Umgehung der Verjährungsregeln für Altanschließer in Brandenburg

Entscheidung des Landesverfassungsgerichts juristisch überholt

Bundesverfassungsgericht kassiert Umgehung der Verjährungsregeln für Altanschließer in Brandenburg

Mit den Beschlüssen vom 12.11.2015  Az. 1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14 hat das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden von zwei Beschwerdeführern stattgegeben und die Rechtsstreitigkeiten an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückverwiesen. 

Es hat dabei festgestellt, dass die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, welche die Verjährung für Altanschließer beseitigen, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen. Es widersprach damit dem Ergebnis des Landesverfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2012, VfGBbg 46/11 (Berichterstatter Dr. Becker). 

Bereits in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres am 23.04.2009 hatte Professor Steiner (Verfassungsrichter a. D.) verfassungsrechtliche Zweifel zum Entwurf der Fraktionen der SPD und der CDU für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes geltend gemacht. Es handele sich um "eine gewisse Zeitbombe, die juristisch hochgehen kann, wenn sich andere Gerichte oder Gerichte mit anderen Zusammensetzungen im Zuge der durch die Umsetzung dann entstehenden Rechtsstreitigkeiten damit noch einmal beschäftigen." (Vgl. Landtag Brandenburg, Ausschussprotokoll 4/814-1, S. 2 )

Die Beschlüsse werden Auswirkungen auf eine Vielzahl noch laufende Altanschließer-Verfahren haben. 

Für bestandskräftige Bescheide ist die politische Forderung zu erheben, diese aufzuheben und durch Rückzahlung der geleisteten Beiträge sowie Löschung infolge dieser im Grundbuch eingetragener Grundpfandrechte, ein Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln der Zweckverbände herzustellen.