Neues zur Einordnung von Diabetes im Schwerbehindertenrecht

Therapieaufwand ist zu berücksichtigen

Neues zur Einordnung von Diabetes im Schwerbehindertenrecht

Die Bewertung des Grades der Behinderung (GdB) bei Diabetes ist seit langem umstritten. Maßstab sind die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" Ziffer 26.15. Gestritten wird u. a. über die Frage, wann auf Grund einer Diabeteserkrankung ein GdB von 50 möglich ist.

Das Bundessozialgericht hat den Versorgungsämtern mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - aufgegeben, nicht allein die Einstellung der Blutzuckerwerte, sondern auch den dafür erforderlichen Therapieaufwand zu berücksichtigen. Es hat folgende Formel gefunden:

"Mit (in beeinträchtigender Weise) wachsendem Therapieaufwand und/oder abnehmendem Therapieerfolg (instabilerer Stoffwechsellage) wird der GdB höher einzuschätzen sein."

Obwohl sich das Urteil ausdrücklich mit der Ausgabe der Anhaltspunkte 1996 beschäftigt, dürfte es auch aktuelle Konsequenzen haben. Auch die Anhaltspunkte in ihrer letzten Fassung nehmen nur auf die Stoffwechsellage, aber nicht auf den Therapieaufwand Rücksicht.