Probleme beim Antrag auf Beratungshilfe im Amtsgericht Fürstenwalde

Mündliche Antragsmöglichkeit gesetzlich garantiert!

Probleme beim Antrag auf Beratungshilfe im Amtsgericht Fürstenwalde

Die Praxis beim Amtsgerichts Fürstenwalde, Bürger die Beratungshilfe beantragen wollen beim Einlass sinngemäß mit der Auskunft abzuwehren, dass Beratungshilfeanträge im Regelfall schriftlich zu stellen sind, ist rechtswidrig. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Elisabeth Alter (Landtag Brandenburg, Drucksache 5/4495, 5. Wahlperiode).

Wörtlich heißt es: Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Möglichkeit eröffnet sein muss, Beratungshilfeanträge auch mündlich zu stellen. Weiter haben die Bürger gemäß Landesregierung einen Anspruch darauf, dass der Antrag auf Beratungshilfe vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu Protokoll genommen wird.

 Mit Schreiben vom 19.04.2012 teilte Justizminister Dr. Schöneburg dem Anwaltverein Fürstenwalde e. V. mit, dass er veranlasst habe, dass eine mündliche Antragstellung zukünftig uneingeschränkt möglich sein werde.

Nach Informationen der Märkischen Oderzeitung nimmt, anstelle der Rechtspfleger, inzwischen eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle mündliche Anträge entgegen, jeden Dienstag, in der Zeit von 8 bis 9 Uhr.