SGB II - Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Erhöhung von Unterkunftskosten bei nicht erforderlichen Umzug außerhalb der Gemeinde

Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II eingeschränkt!

SGB II - Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Erhöhung von Unterkunftskosten bei nicht erforderlichen Umzug außerhalb der Gemeinde

Nach einem nicht erforderlichen Umzug sind die Kosten der Unterkunft, nicht auf den zuvor angemessenen Betrag beschränkt, sondern es gelten die angemessenen Werte des Zuzugsortes. Das Bundessozialgericht hat damit den Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II eingeschränkt. "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht" reduziert (BSG 01.06.2010, B 4 AS 60/09 R).