SGB II - Entscheidungen des Bundessozialgerichts über Höhe der Unterkunftskosten bei Wohnmobil und zur Frage, ob Darlehen Einkommen sind

Zu den Verhandlungen vom 17. Juni 2010

SGB II - Entscheidungen des Bundessozialgerichts über Höhe der Unterkunftskosten bei Wohnmobil und zur Frage, ob Darlehen Einkommen sind

Das Bundessozialgericht hat unter dem Geschäftszeichen - B 14 AS 79/09 R entschieden, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II, die nicht über eine anderweitige Wohnung verfügen, Kraftfahrzeugsteuern und die Beiträge für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erstattet erhalten. Reparaturkosten oder andere Kosten zur Erhaltung des Wohnmobils nur dann, wenn diese im streitigen Zeitraum konkret angefallen und belegt werden.

In zwei weiteren Entscheidungen berücksichtigte das Gericht von Dritten gewährte Darlehen nicht als Einkommen. Es verwies auf allgemeine Grundsätze im Sozialrecht, wonach die zwischenzeitliche Selbstbeschaffung der begehrten Leistung dem Hilfesuchenden unter dem Gesichtspunkt einer "Zweckverfehlung" der ursprünglich beantragten Leistung nicht entgegengehalten werden kann. - B 14 AS 58/09 R - Zur Behandlung von Darlehen im übrigen, bleibt die Veröffentlichung der Urteilsgründe zum Verfahren - B 14 AS 46/09 R - abzuwarten.