SGB II - Leistungen bei Wehrdienst von Angehörigen

Berücksichtigung des Wehrdienstleistenden bei KdU unzulässig

SGB II - Leistungen bei Wehrdienst von Angehörigen

Gemäß LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.04.2008, Aktenzeichen: L 2 AS 56/06 ist ein den Grundwehrdienst leistender Familienangehöriger bei der Aufteilung der Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

Über die Begründung des Urteils hinaus, ist Argumentation und Nachweis möglich, dass bei der Bundeswehr unverheiratete Soldaten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie Teilnehmer an dienstlichen Lehrgängen „kasernenpflichtig“, also zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind.