SGB II - Terminvorschau Bundessozialgericht, 14. Senat - 7. Mai 2009 - Update

Berücksichtigung bereits gezahlter Miete, Mietvertrag unter Verwandten und Kücheneinrichtung

SGB II - Terminvorschau Bundessozialgericht, 14. Senat - 7. Mai 2009 - Update

An diesem Tag werden auch Fragen zu Kosten der Unterkunft entschieden.

Streitig ist, ob eine bereits gezahlte Miete bei späterer Antragstellung jedenfalls teilweise noch als Kosten der Unterkunft geltendgemacht werden kann (B 14 AS 13/08 R).

Weiter wird über die Anerkennung von Mietverträgen unter Verwandten (B 14 AS 31/07 R) und über die Frage gestritten, ob die im Mietvertrag für die Nutzung einer Kücheneinrichtung kalkulierte Vergütung, als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden muss (B 14 AS 14/08 R).

Nachtrag:

Gemäß § 41 Abs. 1 S. 3 SGB II: "Stehen die Leistung nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht" soll bei Antragstellung in der Monatsmitte die Miete anteilig erstattet werden.

Maßgebend für die Anerkennung von Mietverträgen unter Verwandten sei, ob der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist. Dazu sei im Zweifel zu ermitteln.

Wenn in der Miete einer Gebühr für die Kücheneinrichtung vereinbart ist, darf diese nicht herausgerechnet werden.