SGB II - Update - Unterkunftskosten

Berücksichtigung von Tilgung bei selbstgenutzem Wohneigentum und Berechnung der KdU bei Wohngemeinschaft

SGB II - Update - Unterkunftskosten

Am 18. Juni 2008 hat das Bundessozialgericht dazu 2 Sachverhalte entschieden:

Zunächst ging es um die Frage, ob bei der Finanzierung einer selbst bewohnten Eigentumswohnung auch Tilgungsleistungen als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen seien.

Der in der bisherigen Rechtsprechung des 7b und des erkennenden Senats aufgestellte Grundsatz, dass die Übernahme von Tilgungsleistungen als Kosten der Unterkunft nicht in Betracht kommt, weil das Alg II nicht dazu dienen könne, Vermögensaufbau zu betreiben ist dahingehend einzuschränken, dass der Grundsicherungsträger im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei einem Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum von angemessener Größe die Kosten zu übernehmen hat, die er unter vergleichbaren Voraussetzungen für eine angemessene Mietwohnung tragen würde. (AZ: - B 14/11b AS 67/06 R -)

Eine Übernahme von Tilgungsleistungen ist damit im Einzelfall möglich.


Eine weitere Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, welche Kosten der Unterkunft bei einer Wohngemeinschaft, bei der nur ein Teil ALG II bezieht zu übernehmen sind, wenn die Wohnung an sich unangemessen groß ist.

Nach der Entscheidung sind für eine allein stehende Person eine Wohnungsgröße von 50 qm als angemessen anzusehen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie tatsächlich mit einer weiteren Person in einer Wohnung zusammen lebt. (AZ: - B 14/11b AS 61/06 R -)