SGB II - Wird Kinderbonus als Einkommen angerechnet?

Zum Kinderbonus-Nichtanrechnungs Gesetz

SGB II - Wird Kinderbonus als Einkommen angerechnet?

Am 27. Januar 2009 wurde das Konjunkturpaket 2 beschlossen. Es enthielt die Zahlung von 100 Euro pro Kind im Jahr 2009. Dieser Kinderbonus wird nicht als Einkommen bei ALG 2 angerechnet. Geregelt ist das im Kinderbonus-Nichtanrechnungs Gesetz.

Danach wird der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.