Terminvorschau Bundessozialgericht

Entscheidungen zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente und zur Befreiung vom kassenärztlichen Notfalldienst

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Am 29.1.2008 und 31.1.2008 wird das Bundessozialgericht erneut richtungsweisend verhandeln.

Zuerst geht es darum, ob das Gericht gegen den Widerstand aus der Politik dabei bleibt, dass Abzüge beim Zugangsfaktor einer Erwerbsminderungsrente, mit der Begründung einer vorzeitiger Inanspruchnahme, rechtswidrig sind.

Am 31.1.2008 wird die Frage entschieden, ob für die Berechnung eines Hinzuverdienstes bei teilweiser Erwerbsminderungsrente bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld das Bemessungsentgelt, oder das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld maßgebend ist.

Nachtrag:

Am 6. Februar 2008 steht eine Entscheidung zur Verpflichtung eines Pathologen zur Teilnahme am allgemeinen ärztlichen Notfalldienst an. Das Geschäftszeichen lautet B 6 KA 13/06 R. In dem Verfahren hatte die Kassenärztliche Vereinigung u. a. den Standpunkt vertreten, die in der Notfalldienstordnung eröffnete Möglichkeit zum Ausschluss eines Arztes dem einzelnen Vertragsarzt gewähre dem Arzt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ausschluss von der Teilnahme am Notfalldienst.