SGB II - Änderung der Behandlung von Erbschaften

Erbschaften gelten jetzt sofort als Vermögen

SGB II - Änderung der Behandlung von Erbschaften

Ab dem 1. Juli 2023 werden Erbschaften im SGB II nicht mehr als Einkommen behandelt, sondern unmittelbar als Vermögen eingestuft. Diese Regelung ist in § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II in seiner derzeit gültigen Fassung festgelegt.

Die Auswirkungen der Erbschaft auf den Leistungsbezug hängen seit diesem Zeitpunkt unmittelbar davon ab, ob die Vermögensfreibeträge überschritten werden. Wenn dies der Fall ist, besteht vorübergehend kein Anspruch auf Leistungen, bis das Vermögen den Freibetrag wieder unterschreitet.

Zuvor wurde erst nach Ablauf eines sogenannten Verteilzeitraums von 6 Monaten geprüft, ob die Vermögensfreigrenzen noch überschritten werden.