SGB II - Anteilige Kürzung der Regelleistung bei Kindern für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden, selbst nicht hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteil rechtswidrig

Wichtige Änderung beim Umgang mit der Regelleistung von Kindern bei getrennt lebenden, nicht hilfebedürftigen Elternteilen

SGB II - Anteilige Kürzung der Regelleistung bei Kindern für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden, selbst nicht hilfebedürftigen umgangsberechtigten Elternteil rechtswidrig

In einer wegweisenden Entscheidung hat der siebte Senat des Bundessozialgerichts eine wichtige Änderung im Umgang mit der Regelleistung von Kindern bei getrennt lebenden, nicht hilfebedürftigen Elternteilen festgelegt. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf die Rechte von Kindern in solchen Situationen und hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf behördliche Bescheide. Erfahren Sie im Folgenden, wie diese Entscheidung konkret aussieht und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten.

Bisher verloren Kinder ihren Anspruch auf Regelleistungen, wenn sie mehr als zwölf Stunden bei ihrem anderen Elternteil waren, während sie Umgang hatten.

Nun hat der siebte Senat des Bundessozialgerichts festgestellt, dass ein Kind, wenn es während des Umgangs einen Elternteil besucht, der selbst nicht hilfebedürftig ist, nicht als Mitglied von zwei Bedarfsgemeinschaften betrachtet wird. Daher gibt es in diesem Fall keine rechtliche Grundlage für die Aufteilung seiner pauschalierten Regelbedarfe.

Diese Information stammt aus dem Verhandlungsbericht der Sitzung vom 27.09.2023, Aktenzeichen B 7 AS 13/22 R.

Solange die Bundesregierung hier nicht zulasten der Kinder tätig wird, können folglich Bescheide, mit denen die Regelleistung von Kindern infolge Umgangs beim nicht bedürftigen Elternteil gekürzt wird, mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden.

In der beschriebenen Situation kostet die Wahrnahme von Umgang folglich kein Geld mehr. Zur Situation des Wechselmodell sagt die Entscheidung nichts.

Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts eröffnet neue Möglichkeiten und Schutzmechanismen für Kinder in getrennten Familienverhältnissen. Sie schafft Klarheit darüber, dass die Regelleistung von Kindern nicht willkürlich gekürzt werden kann, wenn sie Umgang mit einem nicht hilfebedürftigen Elternteil haben. Solange die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreift, die zulasten der Kinder gehen, haben Eltern und Rechtsanwälte nun die Chance, Bescheide erfolgreich anzufechten und die Rechte der betroffenen Kinder zu verteidigen. Diese wegweisende Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Schutz für Kinder in solchen Familienkonstellationen.