Update ALG II - BSG zur Anrechnung von Unfallrente

Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen

Update ALG II - BSG zur Anrechnung von Unfallrente

Das Bundessozialgericht hatte am 05.09.2007 (AZ: B 11b AS 15/06 R - 1. G.-R. S.) sowie 06.12. 2007 (AZ: B 14/7b AS 20/07 R, B14/7b 22/07 R und B 14/7b AS 62/07 R) unter Hinweis auf die Rechtslage zur Sozialhilfe entschieden, dass eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), bereinigt um die Versicherungspauschale, anzurechnen sei.

Es sah den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht als verletzt an. Verfassungsbeschwerden sind unter dem Geschäftszeichen  Az. 1 BvR 593/08 gegen Urteil des BSG vom 06.12.2007, Az. B 14/7 b AS 20/07 R sowie  unter Az. 1 BvR 591/08 gegen Urteil des BSG vom 06.12.2007, Az. B 14/7 b AS 62/06 R anhängig.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Konflikt auseinandersetzen, dass einerseits Schmerzensgeld nicht als Vermögen oder Einkommen anzurechnen ist und andererseits die Unfallrente der gesetz-lichen Unfallversicherung eine solche immaterielle Komponente enthält. Als Lösung ist  ein Auftrag an den Gesetzgeber denkbar, die Höhe dieser Komponente gesetzlich festzustellen und von der Einkommensanrechnung freizustellen.

 

Nachtrag vom 21.04.2011:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit ausführlich begründeten Beschluss vom 16.03.2011 obige Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Es verbleibt damit bei der vollen Anrechnung von Verletztenrente.